Tracking pixel Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Freistaat im Kreuzzug gegen die Windenergie

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„Änderung im Sächsischen Straßengesetz“

Nachdem Bayern bereits mit Plänen zur Erhöhung der Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorpreschte (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013), verschärft nun auch der Freistaat Sachsen abermals seine Gangart im Kreuzzug gegen die Windenergie.

Unter dem Vorwand einer Verringerung von Gefahren im Zusammenhang mit Windenergieanlagen an Staats- und Kreisstraßen, sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten. Soweit die Anlagen eine größere Gesamthöhe als 150 m aufweisen, muss der Abstand mindestens der Gesamthöhe entsprechen. Soweit an den Anlagen keine Vorrichtung zum Schutz vor Eisabwurf existiert, soll der Abstand auf mindestens 400 m ausgeweitet werden.

In der Praxis führt diese Gesetzesänderung zu erheblichen Beschränkungen des Ausbaus der Windenergie. Bisherige straßenrechtliche Anbauverbote werden – exklusiv für Windenergieanlagen – auf das bis zu Zehnfache der derzeit geltenden Regelung ausgeweitet. Vor dem Hintergrund der Anforderungen an Regional- und Flächennutzungspläne (siehe unser Newsletter vom 20.04.2013, abrufbar unter: http://www.maslaton.de/news/2013) führt dies nicht nur in Genehmigungsverfahren, sondern bereits auf der Ebene der Regional- und Bauleitpläne zu einer erneuten schmerzlichen Flächenverknappung. Denn derartige Anbauverbote sollen nach Aussage der Staatsregierung sog. „harte Tabuzonen“ für die Windenergienutzung im Planverfahren darstellen, die einer Windenergienutzung zwingend und unüberwindbar entgegenstehen.

Die wohlfeile Begründung von Staatsminister Morlok, wonach die höheren Mindestabstände ein Plus an Verkehrssicherheit bringen würden, die Ablenkungsgefahr für Verkehrsteilnehmer verringere und Schäden an Staats- und Kreisstraßen vermieden würden, ist geeignet, Erstaunen hervorzurufen.

Sind Windenergieanlagen die einzigen Bauten an Staats- und Kreisstraßen in Sachsen? Kaum vorstellbar – und doch werden sie als einzige den neuen Restriktionen unterworfen. Was ist eigentlich mit Hochspannungsfreileitungen? Und was ist mit all den anderen baulichen Anlagen an Staats- und Kreisstraßen. Soweit hier ein Brandschutzkonzept und die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind, scheint man damit selbst dann kein Problem zu haben, wenn es sich um „brandgefährliche“ Fabriken o.ä. handelt. Allein bei Windenergieanlagen soll dies nicht genügen, die Frage nach dem „Warum“ liegt auf der Hand.

Doch damit nicht genug: Die neuen Abstände sollen in gleichem Umfang auch für Bundesfernstraßen eingeführt werden. Sachsen will sich mit einer entsprechenden Initiative im Bundesrat hervortun!

Quo vadis – armes Sachsen?

Zurück! Zurück zur Braunkohlenförderung und zurück in die überwunden geglaubte energiepolitische Vergangenheit. Zurück in die Zeit, als ganze Dörfer zum Abbau fossiler Energieträger umgesiedelt wurden und die Luft so schön schwer war von Ruß und Abgas.

Rückfragen & weitere Informationen:
Dr. Dana Kupke, e-mail: kupke@maslaton.de, Tel.: 0341/149500, Internet: www.maslaton.de