Tracking pixel Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bayern treibt Länderöffnungsklausel voran

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„Neuer Stichtag für Vertrauensschutz in Genehmigungsverfahren“

Mit Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 hat die bayerische Staatsregierung erneut ihre Absicht bekräftigt, schnellstmöglich einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Höhe der zehnfachen Gesamtanlagenhöhe gesetzlich einzuführen. Bis zum 09.04.2014 möchte die bayerische Staatsregierung einen Gesetzesentwurf für die hierfür erforderliche und im Koalitionsvertrag vereinbarte „Länderöffnungsklausel“ im BauGB vorlegen. Dabei möchte nun auch die bayerische Staatsregierung einen gewissen Vertrauensschutz für Antragsteller gewähren und kündete zu diesem Zweck Übergangsregelungen sowie einen neuen Stichtag an: Das bisher geltende Recht soll auf jene Antragsverfahren angewandt werden, in denen bis zum 04.02.2014 ein vollständiger immissionsschutzrechtlicher oder baurechtlicher Genehmigungsantrag eingereicht wurde. Zudem soll – wie von Ministerpräsident Seehofer schon mehrfach betont – für den Fall, dass in den Gemeinden ein Konsens über die Windenergienutzung besteht, eine Ausnahmemöglichkeit vom 10H-Mindestabstand geregelt werden. Unklar bleibt derzeit allerdings, wann genau ein solcher „örtlicher Konsens“ bejaht werden kann. Ziel des Ganzen ist jedenfalls – so die Staatsregierung - eine „relative Privilegierung“ der Windenergie.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500, e-mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de