Tracking pixel Wetterradar - Genehmigungsbehörden zeigen Rückgrat · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wetterradar - Genehmigungsbehörden zeigen Rückgrat

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Die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat Rückgrat bewiesen und trotz des Widerstandes des Deutschen Wetterdienstes die Genehmigung für zwei Windenergieanlagen erteilt. Der Standort der Anlagen war innerhalb eines regionalplanerischen Vorranggebietes in ca. 10 km Entfernung zur Wetterradarstation Neuheilenbach geplant. Der DWD befürchtete angesichts des Standortes Beeinträchtigungen der Datenqualität seines Wetterradars und verweigerte eine Zustimmung zur Genehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplanes hatte der DWD hingegen keine Bedenken gegen die Ausweisung des Vorranggebietes vorgetragen. Der DWD verwies zwar darauf, dass seinerzeit deutlich geringere Anlagenhöhen zu Grunde gelegt worden seien, der Landkreis lies sich jedoch nicht beirren: Bei der Aufstellung des Regionalplanes musste davon ausgegangen werden, dass künftig auch deutlich höhere Anlagen gebaut würden. Die Belange des DWD sah der Landkreis daher bereits auf Regionalplanebene als „wegewogen“ und damit als unbeachtlich an. Im Übrigen erachtete sich der Landkreis auch nicht an die Empfehlungen der World Meteorological Organization (WMO) und an die daraus abgeleiteten Vorgaben des DWD gebunden, aus dem DWD-Gesetz ergebe sich keine Zuständigkeit des DWD zum Erlass von Regelungen mit Bindungswirkung für andere Behörden. Die von DWD aufgestellten Anforderungen können daher ebenso wenig Grundlage für die Ablehnung eines Genehmigungsantrages sein wie internationale Richtlinien der WMO.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton und Rechtsanwältin Helga Jakobi, Tel.: 0341/149500, E-Mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de