Schöner Schnappschuss auf der Jahrestagung des Forum Contracting
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Vielen Dank an die Kollegen Wolfdieter v. Hesler, Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer und Dr. Andreas Klemm
Drohnen spielen eine wichtige Rolle beim Aufspüren von Rehkitzen auf Agrarflächen. Doch bisherige Fluggeräte konnten aufgrund von Übergangsbestimmungen nicht in der Nähe von Wohngebieten eingesetzt werden.
Eine bayrische Kommune wollte zur Berechnung von Abwassergebühren ein Wohngrundstück mit einer Drohne vermessen. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat diesen Plänen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einen Riegel vorgeschoben.
Am 15. Februar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn abgelehnt und festgestellt, dass die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche rechtswidrig ist.