Tracking pixel Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – Im Zwiespalt zwischen Privatsphäre und Sicherheit · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – Im Zwiespalt zwischen Privatsphäre und Sicherheit

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I.  Hintergrund

Die biometrische Gesichtserkennung ist eine moderne Sicherheitstechnologie, die in letzter Zeit für viel Aufsehen in Sicherheitskreisen, als auch bei Datenschützern erregt hat. Gerade an belebten Orten - wie beispielsweise U-Bahn Stationen oder auch bei Demonstrationen - geschehen viele Verbrechen, deren Aufklärung aufgrund der hohen Menschenaufkommen nur schwer möglich ist, da solch große Ansammlungen für die Täter eine gewisse Anonymität bedeuten. Dem könnte mit der biometrischen Gesichtserkennung nun womöglich abgeholfen werden. Dabei werden an den einschlägigen Örtlichkeiten - wie z.B. den Eingängen von U-Bahn Stationen - Kameras installiert, die mithilfe moderner Software die Gesichter der Menschen erfassen und im Bedarfsfall identifizieren. Man denke insbesondere an die Fälle der sogenannten „U-Bahn Treter“, bei denen ohne nachvollziehbaren Grund Menschen plötzlich auf die Bahngleise getreten wurden.

Um Fälle wie diese zu verhindern wurden in der Vergangenheit viele Stimmen laut, man müsse an solchen schwer zu überwachenden Orten mithilfe der biometrischen Gesichtserkennung für mehr Sicherheit sorgen. Auch die britische Polizei ist auf den Zug der Gesichtserkennung aufgesprungen und verwendet diese nun in der britischen Hauptstadt zur Verbrechensbekämpfung. Dort wird sie in einschlägigen Vierteln eingesetzt, in denen es wahrscheinlich ist, dass sich bestimmte Verdächtige dort aufhalten. So chancenreich diese Technologie für Sicherheitskreise auch sein mag, ist sie jedoch mit viel Kritik behaftet.

II. Aktuelle Kritik an der biometrischen Gesichtserkennung

Es gibt jedoch auch große Kritik an der biometrischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, zuletzt nun auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser äußerte sich in einem Statement gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ zu dem Thema. Die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stelle laut Kelber einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar. Für einen solchen Eingriff existieren bis dato jedoch noch keine konkreten Vorschriften, auf deren Grundlage die Gesichtserkennung legitimiert werden könne. Bei der Schaffung einer solchen Grundlage wäre es wohl problematisch diese auch verfassungskonform zu gestalten.

Man denke auch daran, dass die Kameras nicht zwischen Verdächtigen und nicht Verdächtigen unterscheiden, sondern - am Beispiel der U-Bahn Station - jeden einzelnen Besucher erfassen und erkennen würden. Gerade im öffentlichen Verkehrssystem wäre es durchaus vorstellbar, dass mithilfe dieser Daten Bewegungsmuster erstellt werden könnten, welche auch missbräuchlich nutzbar wären. Berechtigterweise befürchten viele Kritiker ein Ausufern dieser möglichen Überwachung. Gerade bei Demonstrationen und anderen politischen Veranstaltungen könnten die Teilnehmer durch die biometrische Gesichtserkennung identifiziert werden und die Anonymität der Besucher würde entfallen. Dies schürt natürlich die Sorge, dass diese sensiblen Daten missbräuchlich genutzt werden oder nicht diskret genug damit umgegangen wird, denn damit würden die Bürger stark in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte beschränkt werden.

Weiterhin stehen einige Dienstleister und deren Modelle für die Zuweisung von Personendaten zur Gesichtsbiometrie in der Kritik. So erstellte das US-Unternehmen Clearview mithilfe von frei im Internet verfügbaren Fotos, vor allem aus sozialen Medien, eine Datenbank mit rund 3 Milliarden Bildern. Mithilfe dieser Datenbank will das Unternehmen eine biometrische Zuweisung zur Person möglich machen. Das Unternehmen wurde jedoch kürzlich vom US-Konzern Google abgemahnt, die Erstellung solcher Datenbanken würde gegen die Nutzungsvereinbarungen von Youtube und anderen Plattformen verstoßen. Aktuell denkt auch die EU-Kommission über ein zeitweiliges Verbot der Verwendung von Gesichtserkennung nach, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten.

III. Ausblick

Auch wenn die Kritik an der biometrischen Gesichtserkennung sehr nachvollziehbar und datenschutzrechtlich bedenklich ist, stellt diese auch eine Chance zur Verbesserung der Sicherheit in unseren Städten dar. Um diese Technologie jedoch verantwortlich und zielführend einzusetzen, ist es erforderlich Rechtsgrundlagen zu schaffen, die auf dem Fundament der Verfassung zu stehen vermögen. Diese rechtliche Ausgestaltung hat mit höchster Sorgfalt zu geschehen um die Ausübung Freiheitsrechte der Bürger nicht zu stark einzuschränken. Auch fehlt es noch an Transparenz über den technischen Ablauf der Erkennung, wie sich am Beispiel von Clearview erkennen lässt. Es ist hier von Nöten, die Erstellung der Datenbanken und den Abgleich der biometrischen Daten mit diesen Datenbanken auf eine rechtsfehlerfreie Grundlage zu stellen. Dafür ist es nur von Vorteil, wenn der bereits aktive Diskurs über das Thema weiter geführt wird.