Tracking pixel Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme eröffnet · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme eröffnet

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Die Bundesnetzagentur hat den nächsten Ausschreibungstermin für Kraft-Wärme-Kopplung (kurz: KWK)  auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Damit gehen die Ausschreibungen für KWK-Anlagen in die zweite Runde. Zudem findet erstmals parallel eine Ausschreibung für innovative KWK-Systeme statt.

Darunter sind energieeffiziente und treibhausgasarme Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien und einem elektrischen Wärmeerzeuger KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln, zu verstehen.

Gebotstermin ist der 01.06.2018. Bis zu diesem Tag können sowohl Gebote für KWK-Anlagen als auch innovative KWK-Systeme bei der Bundesnetzagentur am Standort Bonn eingereicht werden. Für jedes Gebot ist eine Sicherheit in Höhe von 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung zu hinterlegen. Im Übrigen sind die zum Teil divergierenden Ausschreibungsbedingungen zu beachten.

Ausschreibung für KWK-Anlagen

Für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW wird ein Volumen von insgesamt 93,019 MW installierter KWK-Leistung ausgeschrieben. Der in dieser Runde zu beachtende Höchstwert beträgt – wie schon in der Vorrunde – 7,00 ct/kWh.

Ausschreibung für innovative KWK-Systeme

Das Ausschreibungsvolumen für innovative KWK-Systeme beträgt 25 MW installierter KWK-Leistung. Der hier zu beachtende Höchstwert beläuft sich auf 12 ct/kWh. Gebote für innovative KWK-Systeme müssen zudem zusätzlich zu den allgemeinen Gebotsangaben auch Angaben bezüglich der innovativen erneuerbaren Wärme sowie einen sog. Wärmetransformationsplan beinhalten.

Die Bundesnetzagentur stellt für die Gebotsabgabe jeweils entsprechende Formulare zur Verfügung, welche zwingend zu verwenden ist. Andernfalls ist das Gebot wegen Formmängeln vom Zuschlagsverfahren auszuschließen.

Haben Sie fragen zum Ausschreibungsverfahren oder benötigen Unterstützung beim Erstellen der Gebotsunterlagen, können Sie sich gerne an uns wenden.


Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de