Tracking pixel OVG Bautzen weist Statistisches Landesamt in seine Schranken · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

OVG Bautzen weist Statistisches Landesamt in seine Schranken

« Newsübersicht

Statistische Landesämter dürfen Unternehmen nicht "immer und ewig" zur Dienstleistungsstatistik heranziehen

Welches Unternehmen kennt sie nicht, die berühmten Dienstleistungsstatistiken, - die Fragebögen, die Unternehmen ausfüllen müssen.

Immer wieder, Jahr für Jahr, werden Unternehmen „zufällig" herangezogen. Schon manch einem wird die Hutschnur gerissen sein. Wieso wird mein Unternehmen "zufällig" immer wieder herangezogen?!

In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen gestern festgestellt, dass jedenfalls sogenannte Totalschichterhebungen, die dazu führen, dass Unternehmen permanent ohne zeitliche Grenze herangezogen werden, rechtswidrig sind. 

Es gilt, den Unternehmen zu raten, sich zu wehren, nicht um die Statistik unmöglich zu machen, sondern um sie grundrechtsfreundlich zu gestalten. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.


Rückfragen & weitere Informationen:
Prof. Dr. Martin Maslaton, martin@maslaton.de
Christian Frohberg, frohberg@maslaton.de
Tel.: 0341/149500, Internet: www.maslaton.de