Tracking pixel Fliegender Gerichtsstand bei Verkauf von urheberrechtswidrigen Bootleg LPs · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fliegender Gerichtsstand bei Verkauf von urheberrechtswidrigen Bootleg LPs

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Wer eine Urheberrechtsverletzung durch den Verkauf einer Bootleg-LP z.B. über eBay begeht, kann im gesamten Bundesgebiet verklagt werden, wenn der Verkauf als gewerblich anzusehen ist. Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 10.12.2014 (Az.: 310 O 394/14) entschieden, dass eine solche gewerbliche Verwendung dann vorliegt, wenn das eBay-Konto des Verkäufers eine erhebliche Anzahl von Veräußerungen aufweist und ganz überwiegend Tonträger verkauft wurden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein eBay-Verkäufer eine urheberrechtswidrige Bootleg-LP (=nicht autorisierte Tonaufzeichnungen und Mitschnitte, die zumeist bei Konzerten entstanden sind und deren Verbreitung über illegal hergestellte Tonträger geschieht) einer Musikgruppe über die Internet-Verkaufsplattformen eBay veräußert. Der Rechteinhaber ging gegen ihn vor dem Landgericht Hamburg vor und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Das Landgericht Hamburg erließ die begehrte einstweilige Verfügung und untersagte dem eBay-Verkäufer die Veräußerung der entsprechenden Tonträger. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass bereits das Verkaufsangebot des Antragsgegners einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Antragsstellerin darstellt.

Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit hielt es § 104a UrhG für nicht einschlägig, da hier eine gewerbliche Verwendung im Sinne der Ausnahmebestimmung der Norm vorlag. Das eBay-Konto des Antragsgegners wies 499 Bewertungen innerhalb der vergangenen 12 Monate (261 Bewertungen innerhalb der vergangenen sechs Monate) auf, wobei jedenfalls ganz überwiegend Tonträger veräußert wurden. Insofern war § 32 ZPO einschlägig, da das von der Antragstellerin beanstandete Angebot des o.g. Tonträgers über das Internet auch in Hamburg abrufbar war und sich auch an hiesige Internetnutzer richtete.

Rückfragen & weitere Informationen:
Ulrich Hauk, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,
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