Tracking pixel Kleiner Wind im großen Dschungel · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kleiner Wind im großen Dschungel

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Eine der größten Hürden gegenüber der Verbreitung kleiner Windenergieanlagen ist das in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich geregelte Bauordnungsrecht. Auch jeder Landkreis und jede Kommune legt die Vorgaben bisweilen etwas anders aus.

Werner Tittel aus Fürstenwalde wollte schon 2005 zwei Windenergieanlagen auf einer Scheune errichten. Zwar hat er auf dem Erzgebirgskamm in 680 m Höhe beste Windverhältnisse – doch liegt man mitten in einem Vogelschutzgebiet. Sein Bauantrag wurde prompt abgelehnt. „Dann ging es jahrelang hin und her“, erinnert er sich. Er bot schließlich an, die geplanten 3,5- und 5-kW-Anlagen mit Maschendraht zu umzäunen – endlich ging das Vorhaben durch. Seit einem Jahr erfreut er sich an seinen Rotoren.

Bauen ohne Genehmigung ist riskant

Das Beispiel zeigt: Wenn man mit den Behörden spricht und einen langen Atem mitbringt, kann ein Projekt auch unter schwierigen Umständen gelingen. Doch nicht jeder Windkraftfreund möchte sich hierauf einlassen. Branchenkenner gehen davon aus, dass in Deutschland rund 90 % aller Kleinwindenergieanlagen (KWEA) ohne eine Baugenehmigung gebaut werden. Dies ist allerdings riskant, denn unter Umständen fliegt der Fall auf, und man muss man seine Anla-
ge abbauen oder sogar Bußgeld zahlen. „Das derzeitige Problem ist, dass es noch keine ausgeprägte Genehmigungspraxis gibt“, berichtet Jana Bovet vom Department Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig. So würden oft undifferenziert die Maßstäbe der großen Windenergie angelegt, was für den Ausbau dieser neuen Form einer angepassten Energieversorgung kontraproduktiv sei. Dabei sollte man den Behörden nicht einmal böse Absicht unterstellen: „Vielen Ämtern fehlt einfach noch die Erfahrung mit den speziellen Anlagen“, erklärt Phillip Fest, Referent im Klimaschutzministerium Nordrhein-Westfalen, der sich ausgiebig mit Kleinwindkraft beschäftigt hat. Eine erste Hürde für Behörden und Antragsteller im Umgang mit Bauanträgen zu den kleinen Anlagen sieht Anne Schettler, wissenschaftliche Mitarbeiterin der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig, die in ihrer Praxis auch Betreiber von Kleinwindanlagen unterstützt: „Es noch gar nicht klar, was eine Kleinwindenergieanlage eigentlich ist, welche Höhe und Rotormaße sie haben darf.“ Die Behörden inte­ressieren sich indes primär für die Höhe der geplanten Anlage, nicht aber für deren Leistung, nach der etwa Windkraftverbände Anlagen klassifizieren.

Schnell vor dem Aus

Allgemein gilt: Nur Kleinwindkraftanlagen auf Booten oder Caravans müssen nicht genehmigt werden, denn sie sind mobil und gelten daher nicht als Bauwerke. Aber schon die kleinste 300-W-Anlage auf einem Hausdach muss prinzipiell eine Baugenehmigung haben. Dafür zuständig ist die jeweilige Untere Bauaufsichtsbehörde. Das Verfahren von der Bauvoranfrage über den Bauantrag bis zur Baugenehmigung bzw. Ablehnung schreckt aber viele Bürger zurück. Denn der Bescheid kostet Geld und kann durchaus fünf Monate dauern. Fordern Fachbehörden wie beispielweise die Untere Naturschutzbehörde oder das Denkmalschutzamt zusätzliche Gutachten an, können erhebliche Zusatzkosten entstehen, die bisweilen so teuer sind wie die Anlage selbst, manchmal sogar noch teurer. Kleinwindprojekte, die sich ohnehin finanziell meist an der Grenze zur Rentabilität bewegen, stehen dann schnell vor dem Aus. Inzwischen kann man auf Landesebene feststellen, dass sich eine gewisse Sensibilität für das Thema Kleinwindenergie entwickelt. SONNE WIND & WÄRME fragte für diesen Beitrag alle zuständigen Landesministerien, an welchen Stellen diese Konfliktpotenzial sehen. Aus den Antworten ergibt sich tendenziell, dass die Gefahren für den Natur- und Artenschutz bei Kleinwindprojekten geringer eingestuft werden als bei Großwindvorhaben. Anders die immissions- und baurechtlichen Fragen: Diese werden häufig angeführt, was darauf hinweisen könnte, dass sie als ebenso relevant eingeschätzt werden. Zuständig für die landesrechtliche Beurteilung sind in vielen Fällen die Wirtschafts- oder Umweltministerien der Länder, in einigen Fällen auch das Innenministerium oder das Ministerium für Landesentwicklung. In keinem der Bundesländer werden übrigens Statistiken über den Anlagenbestand geführt, sodass man auf Schätzungen etwa des Bundesverbands Kleinwindanlagen angewiesen ist, der von einem Gesamtpark von bis zu 10.000 KWEA in Deutschland ausgeht. Dies ist immerhin fast die Hälfte des Bestands an Großwindenergieanlagen – was die Relevanz der Kleinen verdeutlicht.

Trend zur Verfahrensfreiheit

Je beliebter nun Kleinwindanlagen werden, desto mehr Arbeit rollt auf die Amtsstuben zu. Daher haben sechs Bundesländer bereits reagiert und für eine deutliche Vereinfachung gesorgt...

Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem zum Download bereitgestellten Pressebeitrag aus der SONNE WIND & WÄRME 2011/11.