Tracking pixel Gesetzesinitiative zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gesetzesinitiative zu Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung

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Die Bayerische Staatsregierung plant derzeit die Einführung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung. Zu diesem Zweck wurde am 18.06.2013 auf Drängen des Ministerpräsidenten Seehofer nunmehr im Ministerrat beschlossen, zusammen mit dem Freistaat Sachsen eine Gesetzesinitiative zur Änderung des BauGB in den Bundesrat einzubringen. Hintergrund dieser Kehrtwende sind offenbar Initiativen von Windenergiegegnern aus Unterfranken, welche mehrfach beim bayerischen Ministerpräsidenten vorstellig geworden sind.

Nach den Plänen Bayerns sollen die Bundesländer selbst Mindestabstände zu Wohnbebauung festlegen können. Bayern plant offenbar parallel hierzu, seinen Windkrafterlass dahingehend zu ändern, dass dieser Mindestabstand der zehnfachen Gesamthöhe einer Windenergieanlage entspricht. Bei modernen Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 200m entspräche dies einem Mindestabstand von 2km! In diesem Fall bliebe in Bayern lediglich 0,05 % des Staatsgebietes als Fläche für die Windenergienutzung übrig. Der BWE Landesverband Bayern hat daher am 20.06.2013 eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, um eine Änderung des Windkrafterlasses zu verhindern.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton und Rechtsanwältin
Helga Jakobi, Tel.: 0341/149500, E-Mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de