Tracking pixel Bundesrat als Bremsklotz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundesrat als Bremsklotz der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung

« Newsübersicht

Bereits 2018 entschied sich die Bundesregierung dem nächtlichen Dauerblinken durch Windenergieanlagen (WEA) künftig ein Ende zu setzen. Ab dem 1. Juli 2020 sollte eine Transponderpflicht herrschen, um so durch 98% weniger Beleuchtungszeit die Akzeptanz von Anwohnern zu steigern, denn entsprechend ausgestattete WEA sollen künftig nur noch dann Blinken, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Die Umsetzungsfrist wurde jedoch wegen Umsetzungsproblemen bereit um ein Jahr verlängert.

Neuen Schwung in die Sache sollte nun eigentlich der 18-Punkte Arbeitsplan von Peter Altmaier (CDU) bringen, jedoch scheint nun sogar die im Vorfeld zunächst unumstrittene Reform der Verwaltungsvorschrift „AVV-Kennzeichnung“, die die technischen Voraussetzungen für die BNK schaffen sollte, durch den Bundesrat verzögert zu werden.

Näheres zum Positionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.maslaton.de/news/Bundeswirtschaftsministerium-legt-konkretes-Positionspapier-zur-Staerkung-der-Windenergie-onshore-vor--n721

Insbesondere im Verkehrsausschuss und im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gibt es Widerstand gegen die Transpondertechnik, wegen angeblicher Sicherheitsbedenken. Man möchte daher der Änderung der AVV nur bei umfangreichen Anpassungen zustimmen.

Diese Sicherheitsbedenken sind jedoch nicht nachvollziehbar, da die Transpondertechnologie schon lange und erfolgreich auf dem internationalen Markt vertreten ist. Zusätzlich müssen WEA nach dem Entwurf der AVV mit Infrarot-Feuern ausgestattet sein, was die Sicherheit bei Nachtsichtflügen mit Restlichtverstärkern erhöht. Hinzu kommt, dass Gefahren durch die mutwillige Abschaltung von Transpondern nicht zu berücksichtigen sind da nur rechtmäßiges Handeln als entscheidungsrelevanter Maßstab heranzuziehen ist. Zudem spricht sich sogar die Flugrettung ausdrücklich für die Änderung der AVV aus und ein unabhängiges Sicherheitsgutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums stuft das Sicherheitsrisiko durch die BNK als nicht erheblich gesteigert ein.

Stellungnahme DHV:

https://lanthan.eu/wp-content/uploads/2020/02/Stellungnahme_DHV_AVV20190910.pdf

Sicherheitsgutachten:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/transponderbasierte-bedarfsgesteuerte-nachtkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Dementsprechend ungewiss ist es, wie die Entscheidung des Bundesrates morgen am 14.02.2020 zugunsten der BNK ausfällt, es ist jedoch mit einer Verzögerung der Änderung der AVV-Kennzeichnung zu rechnen, die die Umsetzung der BNK erneut ausbremst.

Finaler Entwurf der AVV (Stand: 13.02.2020):

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0001-0100/0015-20.html?cms_templateQueryString=Suchbegriff&cms_fromSearch=true

Damit ist die Rechtsunsicherheit für Betreiber und Projektierer immer noch nicht beseitigt. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass die BNetzA die Umsetzungsfrist für die Umsetzung der BNK verlängert, da die Frist bis zum 30.06.2021 immer noch zu kurz bemessen ist.