Florian Brahms

Rechtsanwalt Brahms betreut schwerpunktmäßig Mandate in sämtlichen Fragen des Energierechts und insbesondere des Rechts der Erneuerbaren Energien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung. Hierbei widmet er sich sämtlichen vergütungsrechtlichen und anschlussrechtlichen Fragestellungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, begleitet Verfahren vor der Clearingstelle EEG und prüft umfassend Direktvermarktungsverträge.

Durch die Novellierung des EEG hat die Direktvermarktung in ihren Ausformungen der Marktprämie, der Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs und des Flexibilitätsbonus in der anwaltlichen Beratungspraxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch zum Teil sehr umfangreiche Vertragsprüfungen zeigt Herr Brahms den Anlagenbetreibern die Abweichungen von marktüblichen Regelungen auf und weist auf mögliche Haftungsrisiken hin. Ferner widmet sich Rechtsanwalt Brahms Fragen des europäischen Energierechts mit Schwerpunkt Frankreich.