Christian Falke

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Rechtsanwalt Falke befasst sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien. Er betreut beratend und forensisch zahlreiche Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen, Photovoltaik und Biogasanlagen. Gerade die Auseinandersetzung mit Fragen des regionalen und kommunalen Planungsrechts, immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und natürlich die umfassende Beratung im Zusammenhang mit dem nationalen und europäischen Naturschutzrecht bilden einen wesentlichen Schwerpunkt der anwaltlichen Praxis.

In jüngster Zeit gewinnt die Bearbeitung zahlreicher Mandate aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien mit luftverkehrsrechtlichen Bezügen (LuftVG, Radaranlagen, Flug-, und Landeplätze) immens an Bedeutung. Herr Falke berät zudem Kommunen bei der Aufstellung ihrer Bauleitpläne sowie Investoren bei Vertragsabschlüssen mit Kommunen bzw. öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Daneben bearbeitet Rechtsanwalt Falke zahlreiche Mandate aus dem öffentlichen Straßenrecht sowie gemeinsam mit Prof. Dr. Maslaton beamtenrechtliche Fragestellungen.